Praxisinfo Februar 2018 – Aktuelle Information zum Einführen von Welpen nach Deutschland Das Verreisen mit dem eigenen Hund ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Seitens der EU wurde dies auch soweit vereinfacht, dass immer mehr Hundebesitzer ihre Lieblinge im Urlaub dabei haben wollen. Um die Grenze zu überqueren, ist für die meisten EU-Staaten nur noch der EU-Ausweis (blauer Impfausweis), die Kennzeichnung durch einen Mikrochip sowie eine aktuelle Tollwutimpfung erforderlich. Nur wenige Länder u.a. Großbritannien und Skandinavien verlangen zusätzlich die vom Tierarzt eingetragene Behandlung gegen Echinokokken sowie ein tierärztliches Gesundheitszeugnis. Jedoch ist in den letzten Jahren der Handel mit Welpen und der damit einhergehende Grenzübertritt von Welpen in der EU zu einem großen Problem geworden. Bis Ende 2014 wurde von der deutschen Bundesregierung die Einfuhr von Welpen unter 15 Wochen mit einem Gesundheitszeugnis sowie einem Attest zum Tollwut-Titer der Mutterhündin oder die Einfuhr von 8 Wochen alten Welpen zusammen mit der Mutterhündin geduldet. Doch aufgrund des zunehmenden illegalen Welpenhandels v.a. aus Osteuropa über das Internet oder direkt aus dem Kofferraum wurde dies im Januar 2015 unterbunden. Grund waren vor allem das vermehrte Auftreten von hochansteckenden, z.T. tödlich verlaufenden Krankheiten (v.a. Parvovirose, Staupe, Tollwut) sowie die Verstöße gegen das deutsche Tierschutzgesetz, da die meisten Welpen unter 8 Wochen alt waren. Die Zeitung „Die Welt“ nennt in Ihrem Artikel „Das schmutzige Geschäft der Welpenschmuggler aus Osteuropa“, dass allein im Januar 2017 30 illegale Hundetransporte an der bayrischen Grenze gestoppt und über 600 illegale Hundewelpen unter 8 Wochen registriert wurden. Aus diesem Grund gelten seit Januar 2015 für Hundewelpen dieselben Reisebestimmungen wie für erwachsene Hunde!Das heisst, dass jeder Welpe einen EU- Ausweis mit Mikrochipkennzeichnung braucht. Wichtig ist hierbei vor allem die Impfung gegen Tollwut. Diese darf beim Welpen erstmalig in einem Alter von 12 Wochen geimpft werden. Für den Aufbau eines ausreichend hohen Antikörpertiters wird eine Wartezeit von 21 Tagen angesetzt. Im EU-Ausweis wird daher sowohl das Impfdatum sowie der früheste Termin für eine Grenzüberquerung eingetragen. Dies bedeutet, dass Welpen erst ab einem Alter von 15 Wochen die Grenze überqueren dürfen. Alle Welpen, egal ob sie vom Züchter stammen, gefunden oder verschenkt wurden, gelten, wenn sie diese Auflagen nicht erfüllen als illegal eingeführte Hunde. Die EU- Staaten greifen unterschiedlich stark bei der Bekämpfung der illegalen Welpeneinfuhr durch. So wird der Hund z.B. in Großbritannien beschlagnahmt, in Italien wird zusätzlich der Tierarzt, der einen illegal eingeführten Welpen behandelt, mit einer Geldbuße bestraft. Die Schweiz (obwohl kein EU-Land, aber mit denselben Einfuhrbestimmungen) droht Tierärzten mit dem Entzug der Approbation, wenn diese Käufer von illegal eingeführten Hunden decken. In Deutschland sind die Tierärzte laut Gesetz verpflichtet illegal eingeführte Welpen den jeweiligen Veterinäramtern zu melden. Die jeweiligen Veterinäramter entscheiden dann, wie mit dem Hund weiter verfahren wird (Quarantäne) und über die Höhe der Bußgelder für die Käufer. Den Händlern oder Vermittlern von illegal eingeführten Welpen droht in Deutschland eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. (Die Gesetze gelten auch für die Einfuhr von Katzenwelpen und Frettchen. Jedoch ist die Nachfrage hier geringer.) Wenn Sie sich einen Hund als weiteres Familienmitglied wünschen, dann lassen Sie sich nicht von süßen Hundebildern im Internet oder wuselnden Welpen im Kofferraum täuschen. Bitte wenden Sie sich an seriöse Züchter, Händler, Tierheime oder Tierschutzorganisationen, die Sie auch bei Abschluss eines Kaufvertrags über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen aufklären. Sollten Sie den Wunsch nach einem Welpen aus dem In- oder Ausland haben, beraten wir Sie gerne und freuen uns Ihre Fragen zu beantworten.